HERZLICH WILLKOMMEN!
Sie sind aus der Kirche ausgetreten. Sie waren enttäuscht oder verärgert über die Kirche, sie waren persönlich verletzt. Sie wollten Kirchensteuer sparen. Der Glaube ist Ihnen fremd geworden. Der Kontakt zur Kirche ging verloren.
Das Leben ist weitergegangen und die Fragen haben sich geändert. Sie sind Gott neu auf die Spur gekommen. Sie wollen wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern. Sie sind der Meinung, man sollte sich in der Kirche engagieren. Sie wollen in die Kirche zurückkehren. Es gibt viele Gründe, wieder in die Kirche einzutreten. Was auch immer Sie persönlich zum Eintritt bewegt: Sie sind herzlich willkommen!
WER KANN EINTRETEN?
Sie können in die Evangelisch-Lutherische Kirche eintreten, wenn Sie getauft sind und früher einmal zur evangelischen, katholischen oder einer anderen Kirche gehört haben.
AUFNAHMEANTRAG
Downloaden Sie sich bitte den Aufnahmeantrag:
Mailen Sie bitte den aufgefüllten Aufnahmeantrag an das Pfarramt, schicken Sie ihn per Post oder geben Sie ihn im Pfarramt ab. Sie können sich aber auch direkt an einen Hauptamtlichen der Kirchengemeinde wenden und einen Termin für das Eintrittsgespräch vereinbaren. Der Aufnahmeantrag kann auch noch während dieses Gesprächs ausgefüllt werden.
AUFNAHMEGESPRÄCH
Am Anfang des Wiedereintritts steht ein Gespräch mit einem Hauptamtlichen mit Ihnen. Sie müssen sich dabei nicht rechtfertigen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Das Aufnahmegespräch bietet die Gelegenheit, Sie freundlich in der Kirchengemeinde zu begrüßen. Gerne können Sie dabei natürlich auch ansprechen, was Sie in der Vergangenheit im Blick auf den Glauben und die Kirche bewegt hat und was Ihnen jetzt persönlich wichtig ist.
Im Anschluss an das Gespräch wird Ihr Aufnahmeantrag durch die Unterschrift des Hauptamtlichen bestätigt. Sie erhalten ein Duplikat des unterschriebenen Aufnahmeantrags.
AUFNAHME
Die Aufnahme in die Evang.-Luth. Kirche erfolgt im Anschluss an das Aufnahmegespräch mit Übergabe eines Aufnahmegeschenks und dem Zuspruchs des Segens. Wenn Sie es wünschen, kann die Aufnahme auch in feierlicher Form vor oder im Verlauf eines Gottesdienstes vollzogen werden.
Für den Eintritt in die Kirche werden keine Gebühren erhoben. Mit Beginn des dem Eintritt folgenden Monats wird eine Kirchensteuer in Höhe von 9% der Lohn- und Einkommenssteuer erhoben, die der kirchlichen Arbeit zugute kommt. Die Summe wird bei Ihrer Einkommensteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt.